Gemeindevorstand Limeshain
Der Gemeindevorstand ist kollegial strukturiert.
Seine Mitglieder Bürgermeister/Beigeordnete unterscheiden sich allerdings hinsichtlich des Wahlverfahrens und auch hinsichtlich der Amtszeit.
Der Bürgermeister wird in einer Direktwahl, für eine Amtszeit von sechs Jahren unmittelbar durch die Bürger/-innen der Gemeinde gewählt.
Die Beigeordneten dagegen werden durch die Gemeindevertretung und für deren 5-jährige Wahlzeit gewählt.
Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindevorstands.
Das ändert zwar nichts daran, dass er bei der Beschlussfassung in dem Gremium nur „der Erste unter Gleichen“ ist, jedoch beruft er die Sitzungen des Gemeindevorstands ein und bereitet die Beschlüsse des kollegialen Verwaltungsorgans vor.
Er hat ein Kontrollrecht und eine Kontrollpflicht gegenüber den im Gemeindevorstand gefassten Mehrheits-Beschlüssen und eine starke Stellung bei der Vertretung des Gemeindevorstands und damit der Gemeinde in Gesellschaften.
In Eilfällen kann er an Stelle des Gemeindevorstands entscheiden. Er hat die unbeschränkte Befugnis, die Geschäfte (Arbeitsgebiete, Dezernate) unter die Mitglieder des Gemeindevorstands zu verteilen.
Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung der Gemeinde, bereitet insbesondere Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt sie aus, vertritt die Gemeinde, erledigt in der Regel die Weisungsaufgaben und die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit, stellt die Gemeindebediensteten an, befördert und entlässt sie.