Gemeindekasse
Hiererhalten Sie das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat
Girokonten der Gemeinde Limeshain
Folgend sind die Girokonten der Gemeinde Limeshain aufgeführt:
Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE15 5185 0079 0120 0009 26
BIC: HELADEF1FRI
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen
IBAN: DE26 5066 1639 0000 4005 99
BIC: GENODEF1LSR
Postbank Frankfurt/Main
IBAN: DE29 5001 0060 0013 3356 07
BIC: PBNKDEFF
Informationen zur Grundsteuer
Grundsteuer und Grundbesitzabgaben
Für Grundbesitz im Gebiet der Gemeinde Limeshain wird eine Grundsteuer erhoben.
Entscheidend für die Höhe der Steuer sind Beschaffenheit und Wert des Grundstücks sowie der sich darauf befindlichen Gebäude.
Steuergegenstand
Steuergegenstände sind
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- sonstige Grundstücke (Grundsteuer B)
Steuerschuldner
Steuerschuldner ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Steuergegenstandes ist.
Sind mehrere Personen Eigentümer des Grundstückes, so haften sie als Gesamtschuldner.
Ermittlung des Grundsteuerjahresbetrages
Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit abgeleitet wird. Die Ermittlung des Einheitswertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen durch das Finanzamt.
An den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbescheid ist die Gemeinde zwingend gebunden. Einwände gegen die Höhe des Messbetrages sind daher an das zuständige Finanzamt zu richten.
Auskünfte erteilt:
Finanzamt Nidda
Schillerstraße 38
63667 Nidda
Telefon-Nr.: +49 6043 8050
Nach Bekanntgabe des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt errechnet die Gemeinde den Gesamtjahresbetrag der Grundsteuer, in dem der Grundsteuermessbetrag mit dem jeweils maßgeblichen Hebesatz (festgelegt in der Haushaltssatzung der Gemeinde Limeshain) multipliziert wird.
Aktuelle Hebesätze der Gemeinde Limeshain
Grundsteuer A = 400 % (gültig ab 01.01.2022)
Grundsteuer B = 450 % (gültig ab 01.01.2022)
Steuerfestsetzung
Die Steuerfestsetzung erfolgt per Steuerbescheid, der dem Steuerpflichtigen zugesandt wird.
Sofern sich keine Änderung ergibt, gilt der Steuerbescheid auch für Folgejahre und ist daher sorgfältig aufzubewahren.
Auf den Gesamtjahresbetrag sind vierteljährliche Vorausleistungen zu entrichten, die jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 eines Jahres zur Zahlung fällig werden.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse Limeshain eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zur Abbuchung der jeweiligen Fälligkeitsbeträge erteilen.
Rechtsgrundlagen
Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz, Grundsteuerrichtlinien, Abgabenordnung, Haushaltssatzung
Informationen zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird.
Gewerbebetriebe sind beim Servicebüro der Gemeindeverwaltung an-, um- bzw. abzumelden.
Steuergegenstand
Steuergegenstand ist jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland in Form einer Betriebsstätte unterhalten wird.
Steuerpflicht
Gewerbesteuerpflichtig sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen, sowie Kapitalgesellschaften.
Steuerschuldner ist jeweils der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.
Steuerberechnung
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes/Körperschaftssteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt oder vermindert um Hinzurechnungen und Kürzungen.
Der hieraus ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt durch einen förmlichen Steuermessbescheid festgesetzt und sowohl dem Steuerpflichtigen als auch der Gemeinde mitgeteilt.
Auf der Basis dieses Grundlagenbescheides setzt die Gemeinde unter Anwendung eines Hebesatzes den Jahresbetrag der Gewerbesteuer per Steuerbescheid fest.
Der Hebesatz ist ein durch Beschluss der Gemeindevertretung festgesetzter Vom-Hundert-Satz. Er kann für ein oder mehrere Kalenderjahr(e) festgesetzt werden.
Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Limeshain
400 % (gültig ab 01.01.2019)
Vorauszahlungen
Der Steuerschuldner hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Vorauszahlungen zu entrichten.
Grundsätzlich betragen die Vorauszahlungen ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
Erfolgt die Festsetzung der Vorauszahlungen auf der Grundlage eines Messbescheides des Finanzamtes, so ist die Gemeinde an diesen Bescheid gebunden. Ein Einspruch gegen die Grundlagen zur Berechnung der Vorausleistungshöhe ist dann beim jeweiligen Finanzamt einzulegen.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse Limeshain eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilen.
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, so erfolgt eine Verzinsung dieser Summe. Die Zinshöhe beträgt 0,5 v. H je Monat.
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes, in dem die Steuer entstanden ist. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wir.
Rechtsgrundlagen
Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz (GG), Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuerdurchführungsverordnung, Abgabenordnung (AO), Haushaltssatzung der Gemeinde Limeshain.