Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein vielseitiges pädagogisches Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Neben Familie und Schule bildet sie das „Dritte Sozialisatiosfeld“. 1990 kam die Einführung in das achte Sozialgesetzbuch im §11, hier ist von „Jugendarbeit“ die Rede, diese bezieht sich auf Kinder und Jugendliche, genauer gesagt auf alle Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht ihr 27. Lebensjahr erreicht haben. Die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit liegen darin, Kinder und Jugendliche zu befähigen eine eigenverantwortliche, selbstbestimmte und gesellschaftliche Mitverantwortung, mit der Anregung zu sozialem Engagement zu fördern. Hierbei ist die offene Kinder- und Jugendarbeit nicht auf eine bestimmte Zielgruppe eingegrenzt. Ein großes Angebot läuft hier über verschiedene Vereine und Verbände, sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gekennzeichnet werden diese durch zwei große Institutionstypen, die Jugendverbandarbeit und die Offene Kinder- und Jugendarbeit. (vgl. Stuzenhecker/Richter 2012:496-476) Die Methoden der Kinder- und Jugendarbeit sind unter anderem: Beratung, Einzelfallarbeit, Erlebnispädagogik, Gruppenarbeit, Konfliktmoderation, Medienpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Projektarbeit, Streetwork, Workshops, offene Treffen und vieles mehr.