Verwendung des kommunalen Wappens

  • Leistungsbeschreibung

    Das Hoheitszeichen steht ausschließlich der Gemeindeverwaltung zur Verfügung, zur Verwendung des kommunalen Wappens der Gemeinde Limeshain ist daher eine Genehmigung zu beantragen.

    Das Gemeindewappen darf für folgende Zwecke nicht genutzt werden:

    • kommerzielle
    • parteipolitische
    • das Neutralitätsgebot beeinträchtigende Zweck

    Auf eine korrekte Darstellung des Wappens ist zu achten.

    Die Endgültige Freigabe erfolgt durch das Hauptamt.


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Zuständige Abteilungen