Stundung
Leistungsbeschreibung
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit eine Stundung zu beantragen, wenn Sie eine Forderung gegenüber der Gemeindekasse nicht pünktlich oder in voller Höhe zahlen können.
Verfahren
Ein Stundungsantrag muss schriftlich beim zuständigen Sachbearbeiter (Ersteller des Kosten-/Gebührenbescheids) oder über unser Online-Formular/Verfahren gestellt werden.
Eine zeitnahe und detaillierte Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nachzuweisen. Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse stellen keinen nachvollziehbaren Stundungsgrund dar, ist die Forderung nicht oder nur teilweise durch eine Kreditaufnahme möglich, so ist dem Stundungsantrag ein entsprechender Nachweis des Kreditinstitutes beizufügen. Bei Anträge die ohne den entsprechenden Nachweis gestellt werden, ist im Regelfall von vornherein eine Stundung ausgeschlossen. Bei einer Stundung können zusätzliche Stundungszinsen berechnet werden.