Angriffe durch Tiere

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn durch das Verhalten eines Tieres (Haus‐ oder Wildtier) die öffentliche Sicherheit, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit gefährdet wurde, kann dies bei der Polizei oder dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder der Gefahr selbst nachgehen.

  • Verfahrensablauf

    Wie melde ich einen Zwischenfall? 

    Um einen Angriff sachgemäß verfolgen zu können, werden möglichst detaillierte Angaben benötigt:

    • Art des Angriffs
    • Persönliche Daten der geschädigten Person
    • Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls
    • Schilderung des Vorfalls
    • Daten der beschuldigten Tierhalterin oder des Beschuldigten Tierhalters oder Identifizierungshinweise
    • Angaben zu Zeuginnen oder Zeugen (falls vorhanden)
  • Rechtsgrundlage

    § 1 HSOG Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende