Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

    • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
    • Erwerb der Staatsangehörigkeit der Schweiz
    • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Staates mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat
    • Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch die zuständige deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.
  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Grundsätzlich führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

    • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
    • Erwerb der Staatsangehörigkeit der Schweiz
    • Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Staates mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat
    • Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch die zuständige deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde.

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