Aufgrund der Schließung der Gemeindeverwaltung „zwischen den Jahren“ erfolgt für die anstehende Bundestagswahl am 23.02.2025 folgende Information:
Die Wahlleitung und das Bürgerbüro sind ausschließlich für folgende Dienstleistungen „zwischen den Jahren“ erreichbar:
Bestätigung des Wahlrechts auf den Formblättern für Unterstützungsunterschriften
Ausstellen von Wählbarkeitsbescheinigungen
Sie können die Wahlleitung an den Schließungstagen 23.12.24 und 30.12.2024 zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr telefonisch für die o.g. Anliegen unter der
Mobil-Nummer 0173-9461321 erreichen.
Die Wahlleitung und das Bürgerbüro der Gemeinde Limeshain wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025.
Wahlhelfer
Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl am 23.02.2025 gesucht
Die Gemeinde Limeshain sucht Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für die Durchführung und den reibungslosen Ablauf der Wahl in allen drei Ortsteilen.
Ortsteil | Wahllokal |
Hainchen | Mehrzweckhalle Hainchen |
Himbach | Kulturscheune |
Rommelhausen | Barbarossasaal |
Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelfer?
- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis.
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen, sowie der Schutz des gesamten Wahlvorgangs vor Störungen und Beeinflussungen.
- Auch der Einwurf des Stimmzettels ist erst möglich, wenn der Wahlhelfer die Wahlurne für den Einwurf freigegeben hat.
- Zu guter Letzt unterstützen die ehrenamtlichen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Hierzu gehört insbesondere die Auszählung der Stimmzettel (ab 18:00 Uhr).
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag ist,
- also deutsche/r Staatsangehörige/r und mindestens 18 Jahre alt ist.
- Sie haben seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
In der Regel werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks berufen. Das heißt man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt.
Der Dienst in einem Wahllokal am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr erfolgt in einem Schichtsystem. Lediglich ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes gleichzeitig im Einsatz sein und beim Auszählen der Stimmen helfen.
Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Die genauen Einsatztermine stimmt Ihre Wahlvorsteherin bzw. Ihr Wahlvorsteher im Vorfeld mit Ihnen ab. Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld.
Was ist Erfrischungsgeld?
Wahlhelfer bekommen ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 25 Euro als Aufwandsentschädigung.
Die Wahlvorsteher eines jeden Wahllokals bekommen ein Erfrischungsgeld in Höhe von von 35 Euro, da sie besonders viel Arbeitslast und Verantwortung tragen. Das Wahlhelferamt bleibt aber ein Ehrenamt. Das Erfrischungsgeld stellt bewusst keine leistungsgerechte Entlohnung für das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dar.
Wenn auch Sie einmal einen Blick "hinter die Kulissen" werfen wollen, erwarten Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.
Was muss ich tun, um Wahlhelfer zu werden?
Füllen Sie unser Kontaktformular Anmeldung zum/zur Wahlhelfer*in aus und senden Sie uns dieses bevorzugt per Email an die hauptamt@limeshain.de oder per Post zu. Gerne können Sie sich auch telefonisch bei uns melden. Eine persönliche Anmeldung ist natürlich auch jederzeit zu unseren Geschäftszeiten möglich.
Ihre Ansprechpartner sind:
Weitere Informationen zum Thema Wahlhelfer*in finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.