Antrag auf Abholung von Sperrmüll aus Haushalten
Folgende Gegenstände können nicht abgefahren werden:
Bauschutt, gefüllte Säcke, Wertstoff (Papier, Pappe), Pflanzenabfälle, Hausmüll, Sondermüll, Kühlgeräte, Elektrogeräte und Schrott.
Einzelteile nicht länger als 2,0 m, nicht dicker als 0,5 m, max. 50 Kg schwer.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und spätestens eine Woche vor Abfuhr im Servicebüro der Gemeinde Limeshain, Zimmer 1, Am Zentrum 2, 63694 Limeshain, abzugeben.
Die Termine entnehmen Sie bitte der Rückseite des Abfallkalenders.
Pro Anmeldung Sperrmüll wird eine Gebühr von 25,00 € bis 100 kg fällig.
Je weiteren angefangenen 5 kg werden 0,25 € pro kg berechnet.
Die angemeldeten Gegenstände sind aufladebereit am Bürgersteig bzw. Straßenrand vor dem Anwesen ab 6.00 Uhr bereitzustellen.
Für die Entsorgung von Kühl- und Elektrogeräten muss persönlich beim Servicebüro der Gemeinde Limeshain während den bekannten Öffnungszeiten vorgesprochen werden.
Altmetallschrott: (Abholung durch Altmetallhändler)
Metallgeräte wie z.B. Öfen, Herde, Tanks alles ohne Altöl (zerschnitten und sauber), Fahrräder, Rohre, Stangen, Gestelle aus Metall.
Kühl- und Elektrogeräte aus Haushalten sind kein Sperrmüll und werden samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr beim Bauhof Limeshain und bei allen Recyclinghöfen im Wetteraukreis kostenlos angenommen.
Formular: Antrag auf Abholung von Sperrmüll aus Haushalten
zum Seitenanfang
|