Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass
Personalausweis und Reisepass
Personalausweise und Reisepässe können unter Vorlage des alten Personalausweis oder Reisepasses und einem biometrischen Lichtbild beantragt werden.
Bei der Beantragung eines Personalausweises von Personen unter 16 Jahren und bei Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung erforderlich und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Gebühren:
Personalausweis für Personen über 24 Jahren - 28,80 Euro
(Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren - 22,80 Euro
(Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
Reisepass für Personen über 24 Jahren - 60,00 Euro
(Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
Reisepass für Personen unter 24 Jahren - 37,50 Euro
(Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
Zuschlag für Expresserstellung des Reisepass - 32,00 Euro
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer Personalausweis: ca. 2-3 Wochen
Bearbeitungsdauer Reisepass: ca. 3-4 Wochen
Bearbeitungsdauer Express-Reisepass: ca. 3-4 Tage
Kinderreisepass
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie als Passersatzpapier
bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Bei Kinderreisepässen ist grundsätzlich ein biometrisches Lichtbild
und ein förmlicher Antrag erforderlich.
Voraussetzung
*Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
*Förmlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die
Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge
übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss ist im Original
vorzulegen bzw. in beglaubigter Kopie.
Fristen
Bearbeitungsdauer: Ausstellung ist sofort möglich
Erforderliche Unterlagen: biometrisches Lichtbild und ausgefüllter Antrag
Kosten
Erstausstellung - 13,00 Euro
Verlängerungen und Änderungen - 6,00 Euro
Formular: Kinderreisepass
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