Geburt
Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist. Auf den Wohnort der Eltern kommt es dabei nicht an.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Sie erhalten dafür eine Geburtsanzeige von Ihrer Krankenhausverwaltung.
Bei Hausgeburten muss die Anzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim zuständigen Standesamt erfolgen.
Welche Unterlagen zusätzlich beim Standesamt einzureichen sind, ist je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern sehr unterschiedlich. Das Geburtsstandesamt erteilt dazu gerne Auskunft.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie
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ggf. internationale Geburtsurkunde für die Anmeldung eines ausländischen Kindes bei der jeweiligen Auslandsvertretung
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Bescheinigung über die Geburt zur Beantragung der Mutterschaftshilfe
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Bescheinigung über die Geburt zur Beantragung von Erziehungsgeld
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Bescheinigung über die Geburt zur Beantragung von Kindergeld
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Bescheinigung über die Geburt für religiöse Zwecke (Taufe).
Anerkennung der Vaterschaft
Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater nur in das Geburtenbuch eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Dies kann auch schon vor der Geburt erfolgen. Die Vaterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar öffentlich beurkundet werden; die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen.
Sorgerecht
Volljährige Mütter haben das alleinige Sorgerecht, sofern Sie und der Vater kein gemeinsames Sorgerecht durch entsprechende Sorgeerklärung begründen. Gemeinsam mit dem Vater sind Sie sorgeberechtigt, wenn:
- sie ihn heiraten oder
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sie und der Vater übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben.
Sorgeerklärungen können Sie nur bei einem Jugendamt beurkunden lassen.
Ansprechpartner:
Standesbeamtin
Frau Eva FRICK
Zimmer: 16
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 35
E-Mail: Eva.Frick@Limeshain.de
Standesbeamtin
Frau Tina MÖLLER
Zimmer: 13
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 37
E-Mail: Tina.Moeller@Limeshain.de
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